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Recht & KI

Seit heute gilt die KI-Kennzeichnung. Für die meisten Handwerksbetriebe ändert sich wenig.

Eine allgemeine Pflicht, jeden mit KI geschriebenen Text zu kennzeichnen, gibt es nicht. Es gibt vier klar umrissene Fälle, und für einen normalen Handwerksbetrieb sind davon höchstens zwei relevant. Welche das sind, und was Sie in zwanzig Minuten prüfen sollten.

Tim Schröder02. August 20266 Minuten Lesezeit

Seit heute, dem 2. August 2026, gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung. In den letzten Wochen ging dazu ein Satz durch die Netzwerke, der so klang: Ab August muss jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden.

Der Satz ist eingängig. Er stimmt so aber nicht.

Eine allgemeine Pflicht, jeden mit ChatGPT geschriebenen Text zu markieren, gibt es nicht. Es gibt vier klar umrissene Fälle, und für einen normalen Handwerksbetrieb sind davon höchstens zwei überhaupt relevant. Welche das sind, steht hier, und am Ende steht, was Sie in zwanzig Minuten prüfen sollten.

Worum es der EU eigentlich geht

Nicht darum, KI zu erschweren. Sondern darum, dass niemand getäuscht wird.

Wenn Sie mit einem Chatbot schreiben, sollen Sie wissen, dass am anderen Ende kein Mensch sitzt. Wenn ein Video eine reale Person zeigt, die etwas sagt, das sie nie gesagt hat, soll das erkennbar sein. Darum geht es. Nicht darum, ob Ihre Leistungsbeschreibung mit KI-Hilfe formuliert wurde.

Die Pflicht knüpft an Täuschungsgefahr an, nicht an das Werkzeug.

Die vier Fälle, und welche Sie betreffen

1. Chatbots und Sprachassistenten

Wenn auf Ihrer Website ein KI-Assistent Fragen beantwortet, muss der Nutzer erkennen, dass er mit einer Maschine spricht. Nicht im Impressum, sondern dort, wo die Unterhaltung anfängt. Ausgenommen ist, was ohnehin offensichtlich ist. Betrifft Sie, wenn Sie einen Chatbot oder Telefonassistenten einsetzen.

2. Realistisch wirkende Bilder, Videos und Stimmen

Der Fall, den die Verordnung Deepfake nennt. Gemeint sind Inhalte, die echte Personen, Orte oder Vorgänge zeigen, ohne dass sie so stattgefunden haben. Ein geklonter Sprecher, ein KI-Avatar, der in die Kamera spricht, ein Foto, das eine reale Baustelle zeigt, die es so nie gab. Betrifft Sie, wenn Sie KI-generierte Vorher-Nachher-Bilder verwenden, die wie echte Fotos aussehen, oder mit KI-Stimmen und KI-Avataren arbeiten.

3. Die technische Markierung im Hintergrund

KI-Systeme müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, etwa über ein Wasserzeichen. Diese Pflicht trifft die Hersteller der Systeme, also OpenAI, Google und Co. Betrifft Sie praktisch nicht. Das ist nicht Ihre Baustelle.

4. Veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

Hier wird es fein, und hier entsteht das meiste Missverständnis. Die Pflicht greift bei Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und die niemand redaktionell verantwortet.

Ihre Leistungsseite über Heizungswartung ist kein Thema von öffentlichem Interesse in diesem Sinn. Ihr Instagram-Post über eine Badsanierung auch nicht. Und sobald ein Mensch den Text prüft und dafür geradesteht, greift die Ausnahme ohnehin. Betrifft Sie in aller Regel nicht.

Was ausdrücklich nicht darunterfällt

Weil das die eigentliche Entlastung ist, hier ausdrücklich:

  • Angebote, Rechnungen und E-Mails, die Sie mit KI-Hilfe schreiben
  • Ihre Website-Texte und Leistungsbeschreibungen
  • Antworten auf Google-Bewertungen, die Sie sich vorformulieren lassen
  • Social-Media-Beiträge über Ihre eigene Arbeit
  • Interne Notizen, Protokolle, Checklisten
  • Illustrationen, Icons, Grafiken ohne Realbezug
  • Stellenanzeigen und Kursmaterial

Die reine Nutzung von KI als Schreibhilfe löst keine Kennzeichnungspflicht aus. Wer Ihnen etwas anderes verkauft, hat entweder nicht nachgelesen oder verkauft Ihnen gerade etwas.

Wer ist überhaupt gemeint

Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen. Anbieter sind die, die ein KI-System entwickeln und auf den Markt bringen. Betreiber sind die, die es beruflich einsetzen.

Sie sind Betreiber. Wenn Sie ein fertiges Tool nutzen und das Ergebnis unter Ihrem Namen veröffentlichen, liegt die Transparenz bei Ihnen, auch wenn eine Agentur oder eine Software den Inhalt gebaut hat. Das ist der Punkt, den viele übersehen: Man kann die Verantwortung nicht mit dem Werkzeug mitkaufen.

Was ein Verstoß kostet, und warum die 15 Millionen für Sie nicht gelten

Bei Verstößen gegen Artikel 50 sieht die Verordnung Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Diese Zahl geistert gerade durch alle Beiträge. Sie ist richtig, aber unvollständig. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt eine Sonderregel: Dort greift der niedrigere der beiden Beträge.

Für einen Betrieb mit zwei Millionen Euro Jahresumsatz bedeutet das eine theoretische Obergrenze von 60.000 Euro, nicht 15 Millionen. Das ist immer noch kein Betrag, den man auf die leichte Schulter nimmt. Aber es ist auch nicht die Schlagzeile, mit der gerade Angst gemacht wird.

Dazu kommt: Bußgelder sind Höchstgrenzen, keine Standardsätze. Und die Aufsichtsbehörden werden ihre Arbeit nicht bei Handwerksbetrieben anfangen, die ein Foto nicht gekennzeichnet haben.

Die Frist, die kaum jemand erwähnt

Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsregelung bis zum 2. Dezember 2026. Wenn Sie also ein bestehendes Tool im Einsatz haben, das noch nicht sauber kennzeichnet, haben Sie vier Monate Zeit, das mit dem Anbieter zu klären.

Ergänzend hat die EU-Kommission einen Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Der ist freiwillig, hilft aber bei der praktischen Umsetzung. Die Pflichten aus der Verordnung selbst sind es nicht.

Was Sie jetzt in zwanzig Minuten tun sollten

  1. Schreiben Sie auf, welche KI-Werkzeuge in Ihrem Betrieb im Einsatz sind. Nicht nur Ihre eigenen, auch das, was Ihre Agentur oder Ihr Büro nutzt.
  2. Prüfen Sie, ob ein Chatbot auf Ihrer Website läuft. Sagt er im ersten Satz, dass er eine KI ist?
  3. Gehen Sie Ihre Bildwelt durch. KI-Bilder, die wie echte Fotos von echten Baustellen aussehen, brauchen einen Hinweis. Illustrationen und Grafiken nicht.
  4. Setzen Sie den Hinweis ins Bild, nicht darunter. Eine Bildunterschrift verschwindet, sobald jemand das Bild teilt.
  5. Legen Sie eine Regel für den Betrieb fest: Wer KI nutzt, prüft das Ergebnis und steht dafür gerade.

Mein ehrliches Fazit

Wenn Sie KI nutzen, um schneller Angebote zu schreiben, Anfragen zu sortieren oder Bewertungen zu beantworten, ändert sich für Sie heute nichts. Kein Hinweis nötig, keine neue Pflicht.

Relevant wird es genau dann, wenn Sie anfangen, künstliche Realität zu zeigen. Ein Chatbot, der sich als Mitarbeiter ausgibt. Ein Bild, das eine Arbeit zeigt, die Sie nie gemacht haben. Und ehrlich gesagt: Das sollte man auch ohne Verordnung nicht tun. Nicht wegen des Bußgelds, sondern weil ein Handwerksbetrieb von Vertrauen lebt, und Vertrauen genau daran kaputtgeht.

Der Rest ist Panik, die gerade gut in Reichweite umzurechnen ist.

Dieser Beitrag ist eine praktische Einordnung nach bestem Wissen und ausdrücklich keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte einen Rechtsanwalt. Stand: 2. August 2026.

Tim SchröderSchröder Media & Web

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